Ausländische einkünfte aus nichtselbständiger arbeit

Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit im Ausland können aber nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) von der deutschen Besteuerung befreit sein. 1 Die genauen Regeln sind oft komplex Sind Sie verpflichtet, im Ausland eine Steuererklärung abzugeben, reichen Sie bitte eine Kopie des ausländischen Steuer-bescheids und des entsprechenden Zahlungsbelegs ein. 2 Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Sie sollten die ausländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich in den Anlagen N und N-AUS erfassen, es sei denn, Sie wollen eine Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern. 3 Sie regeln, welcher Staat besteuern darf 4 Befreiung mit Progressionsvorbehalt ist üblich Wenn Sie nichtselbständige Einkünfte aus dem Ausland erhalten, diese in Österreich keinem Lohnsteuerabzug unterliegen oder speziell zu behandeln sind, wollen wir Sie nachfolgend über die ordnungsgemäße Erklärung informieren. 5 Freistellungsmethode ist eine Möglichkeit 6 7 Steuerpflichtig sind Einkünfte aus dem Ausland 8 Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden doppelte Belastung 9 Ein Steuerberater hilft bei Fragen Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind grundsätzlich nur in den Anlagen N und N-AUS anzugeben. Es sei denn, es wird die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern gewünscht. 10 Das gilt, wenn die Arbeit hierzulande ausgeübt wird 11