Heil und kostenplan barmer

Immer dann, wenn Sie eine Krone, Brücke oder Prothese benötigen, erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt zunächst einen Heil- und Kostenplan (kurz: HKP), den Sie (oder die Praxis) bei Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen müssen, bevor die Behandlung starten kann. 1 Ihr Arzt hilft Ihnen bei der Antragstellung Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist Voraussetzung für einen Zuschuss der Krankenkassen bei der Behandlung mit Zahnersatz. Hier erklären wir Ihnen verständlich, wie der Heil- und Kostenplan aufgebaut ist. 2 Unter den in § 9 Abs. 2 GOZ benannten Voraussetzungen ist der Zahnarzt verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen einen Kostenvoranschlag über zahntechnische Leistungen anzubieten und auf dessen Verlangen in Textform vorzulegen, der dann in der Regel einem zahnärztlichen Heil- und Kostenplan als Anlage beigefügt wird. 3 Auch kieferorthopädische Maßnahmen fallen darunter 4 Sie erhalten oft eine schriftliche Bestätigung Heil- und Kostenplan erstellen lassen: Stellt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin fest, dass Sie Zahnersatz benötigen, macht die Zahnarztpraxis einen kostenfreien Behandlungsplan, den sie vor Beginn der Behandlung direkt an die Barmer übermittelt. 5 Transparente Informationen machen den Prozess leicht verständlich 6 Sie erfahren schnell, ob Ihr Antrag genehmigt wird 7 8 Die BARMER unterstützt Sie bei zahnärztlichen Behandlungen 9 Mit der BARMER ist die Heil- und Kostenplan-Abwicklung unkompliziert Die Abrechnungsmappe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) enthält u.a. Bema-, GOZ- und Laborleistungen sowie alle relevanten Rechtsquellen. 10 Die BARMER prüft jeden Plan sorgfältig 11 Vertrauen Sie auf die Unterstützung der BARMER 12